"Als Bananenrepublik werden Länder bezeichnet, in denen Korruption und Bestechlichkeit bzw. allgemein staatliche Willkür vorherrschen oder denen diese Eigenschaften zugeschrieben werden."

- Wikipedia

Internationales SommerNachtsFest 2011 an der Uni Ulm - Regeln

  1. Mit dem Eintritt auf das Festgelände gelten diese Bedingungen als akzeptiert.
  2. Den Anweisungen des Personals des Veranstalters ist unbedingt Folge zu leisten.
  3. Das Mitführen von gefährlichen Gegenständen, Tieren, Waffen, pyrotechnischen Gegenständen und Stereoanlagen ist verboten.
  4. Der Veranstalter behält sich vor, einzelnen Personen den Eintritt zu verwehren, insbesondere wenn diese offensichtlich alkoholisiert sind.
  5. Personen unter 18 Jahren erhalten keinen Einlass.
  6. In den Gebäuden der Universität gilt Rauchverbot.
  7. Auf dem gesamten Festgelände ist der Konsum und Handel von Drogen/BtM verboten.
  8. Der Verkauf von Waren ohne schriftliche Genehmigung des Veranstalters ist untersagt.
  9. Das Verteilen von Flyern ohne Genehmigung des Veranstalters ist untersagt.
  10. Fremdgetränke sind auf dem Festgelände sowie in den Gebäuden der Universität nicht erlaubt.
  11. Ton-, Film- und Videoaufnahmen sind verboten. Hiervon ausgeschlossen sind Fotos und Videos für den ausschließlich privaten Gebrauch.
  12. Der Veranstalter haftet nicht für Hör und Gesundheitsschäden, die aufgrund des Festes auftreten. (Gehörschutz ist auf Anfrage bei der Kasse erhältlich.)
  13. Aus Sicherheitsgründen ist Barfußgehen verboten.
  14. Geparkt werden darf ausschließlich auf den hierfür vorgesehenen Plätzen. Das Parken auf dem Universitätsgelände erfolgt auf eigene Gefahr.
  15. Der Veranstalter ist nicht für verloren gegangene oder gestohlene Gegenstände verantwortlich.
  16. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, ohne vorherige Ankündigung das Programm zu ändern.
  17. Im Vorverkauf erworbene Vorverkaufskarten können an den Kassen nicht zurückgegeben werden.
  18. Im Vorverkauf erworbene Vorverkaufskarten müssen am Eingang gegen gültige Armbänder eingetauscht werden. Jeder ist für den Erhalt seines Armbandes selbst verantwortlich. Für kaputte oder verlorene Armbänder wird kein Ersatz geleistet.
  19. Gutscheine sind nur in der vom Veranstalter bestimmten Weise nutzbar. Sie werden nicht ausbezahlt.
  20. Der Veranstalter garantiert nicht, dass alle Gäste mit den Nachtbussen befördert werden können. Der Veranstalter behält sich vor einzelnen Personen die Mitfahrt im Nachtbus zu verwehren.